WOHNUNGSLOSIGKEIT: Ein Zuhause statt einer Unterkunft

Grafik Kinderhand in Erwachsenenhand

Wohnungslosigkeit von Ein-Eltern-Familien ist vermeidbar. Das ist die zentrale Botschaft unseres neuen Erläuterungspapiers „Ein Zuhause statt einer Unterkunft. Ein-Eltern-Familien in offener und verdeckter Wohnungslosigkeit – Situation und Lösungswege“. Es wurde vom Bündnis GUTES WOHNEN FÜR ALLEINERZIEHENDE veröffentlicht, einem Projekt, das die Stiftung Alltagsheld:innen initiiert hat. Autorinnen sind Britta Körschgen (Stiftung Alltagsheld:innen) und Manja Finnberg (Frauenzentrum Marie, Berlin-Marzahn-Hellersdorf).

Immer mehr Ein-Eltern-Familien ohne eigenes Zuhause

In Deutschland leben 1,62 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. 84,4 Prozent von ihnen sind Frauen, und fast 29 Prozent sind armutsgefährdet. Das ist mehr als doppelt so viel wie bei Paarhaushalten mit Kindern.

Entsprechend hoch ist ihr Anteil an der Wohnungslosigkeit:

  • Zum Stichtag 31. Januar 2026 waren bundesweit 452.900 Menschen in Wohnungslosenunterkünften untergebracht. Rund 77.000 von ihnen gehören zu einem Alleinerziehenden-Haushalt. Das sind etwa 17 Prozent.
  • Ein-Eltern-Familien stellen zudem rund ein Drittel aller untergebrachten wohnungslosen Kinder.
  • Die Zahl der Alleinerziehenden-Haushalte in Unterbringung ist seit der letzten Erhebung um 4 Prozent gestiegen. Die Zahl der untergebrachten Personen insgesamt stieg um 3 Prozent.
  • Die Unterbringung ist kein kurzer Übergang: Alleinerziehende leben im Durchschnitt 114 Wochen in der Unterkunft, bei drei und mehr Kindern sind es sogar 127 bis 137 Wochen.
  • Für ein Kind bedeutet das im Regelfall nicht eine Episode, sondern einen prägenden Abschnitt seiner Kindheit.

Die Statistik zeigt nur einen Ausschnitt

Besonders im Blick hat das Papier die verdeckte Wohnungslosigkeit: Familien, die vorübergehend bei Bekannten oder Verwandten unterkommen, oder Mütter, die sich getrennt haben, aber mangels bezahlbarer Wohnung weiter unter einem Dach leben müssen. Sie tauchen in den Statistiken kaum auf. Das Papier nennt drei Gründe:

  • Die Erhebung erreicht Menschen überwiegend über Einrichtungen der Hilfesysteme. Wer diese nicht aufsucht, bleibt im „Dunkelfeld“.
  • Viele Familien meiden Hilfeangebote aus Angst vor einer Inobhutnahme ihrer Kinder. Das Hilfesystem ist zudem überwiegend auf alleinstehende Erwachsene zugeschnitten.
  • Für typische Konstellationen Alleinerziehender, etwa Trennung ohne räumliche Trennung, prekäres Mitwohnen oder Überbelegung, fehlt eine einheitliche Erfassung.


Praxisbeispiel: „Wohnen statt ASOG für Alleinerziehende“

Wie es besser gehen kann, zeigt ein Pilotprojekt der Anlauf- und Koordinierungsstelle für Alleinerziehende in Berlin-Marzahn-Hellersdorf. Es läuft in Trägerschaft des Frauenzentrums Marie e. V. vom 1. April bis 31. Dezember 2026 und verbindet Beratung, aufsuchende Arbeit in Unterkünften, Wohnraumakquise und -vermittlung sowie Wohnraumsicherung.

Der Zwischenstand zum 1. September 2026:

  • 30 Haushalte mit 49 Kindern wurden erreicht, 70 Prozent von ihnen waren wohnungslos oder lebten in ASOG-Unterkünften.
  • Vier Familien wurden aus ASOG-Unterkünften in eigenen Wohnraum vermittelt, und bei vier weiteren konnte der bestehende Wohnraum gesichert werden.
  • Es gibt vier Kooperationen mit Wohnungsunternehmen.

Das Projekt rechnet sich auch: Die ordnungsrechtliche Unterbringung einer alleinerziehenden Person mit einem Kind kostet rund 21.000 Euro im Jahr, mit drei Kindern 42.340 Euro. Selbst bei Übernahme der Mietkosten durch das Jobcenter spart die öffentliche Hand pro Familie rund 13.000 bzw. 33.000 Euro jährlich.

Unsere Handlungsempfehlungen

Das Papier macht Vorschläge in drei Bereichen:

  1. Wohnungslosigkeit vermeiden: regelhaft finanzierte Wohnraumberatung und Case-Management für Ein-Eltern-Familien, ein festes Kontingent im geschützten Wohnungsmarkt, keine Zwangsräumung von Familien, dezentrale statt Sammelunterbringung, verbindliche Kinderschutzkonzepte und flexible Handhabung der Mietobergrenzen.
  2. Bedarfsgerechten Wohnraum schaffen: passende Wohnungsgrößen und Grundrisse, gemeinschaftliche Wohnformen, Bürgschaften und Darlehen für genossenschaftliche Projekte, Anmietung durch Träger sowie Ankauf von Belegungsbindungen und Neubauförderung.
  3. Sichtbarkeit herstellen: Ein-Eltern-Familien in der Wohnungsnotfallberichterstattung gesondert ausweisen, verdeckte Wohnungslosigkeit systematisch erfassen und Vermittlungsprojekte mit einem Wirkungs- und Kostenmonitoring begleiten.


Unser Fazit

Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit will bis 2030 jeder wohnungslosen Person ein passendes Wohnungsangebot machen. Für Ein-Eltern-Familien entscheidet sich daran, ob Kinder in einer temporären Unterkunft oder in einem Zuhause aufwachsen.

Das Erläuterungspapier können Sie hier herunterladen:
https://www.alltagsheldinnen.org/wp-content/uploads/2026/11/Erlaeuterungspapier_Alleinerziehende_Wohnungslosigkeit.pdf

Mehr zum Bündnis finden Sie auf unserer Seite Bündnis Gutes Wohnen.


Bildnachweis: Jaye Haych via unsplash